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   OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15   

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OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15 (https://dejure.org/2015,20220)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 (https://dejure.org/2015,20220)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 (https://dejure.org/2015,20220)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn. 8).

    Das gefundene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einem unlösbaren Widerspruch hierzu stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, juris Rn. 42; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Der Grundsatz, dass das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung nach außen erkennbar aus der Bewertung und Gewichtung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale zu entwickeln und hinreichend plausibel zu machen ist, verlangt jedoch nicht, dass in der Beurteilung selbst stets im Einzelnen dargelegt werden muss, warum sich die Beurteiler für ein bestimmtes Gesamturteil entschieden haben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Denn insoweit ist zu berücksichtigten, dass sich die Kriterien für die Vergabe der Wertungsstufen und der Binnendifferenzierungen aus Nr. 5.1.4 und 6.2 BRLPol in Verbindung mit dem Anhang zu den Beurteilungsrichtlinien ergeben (Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Demzufolge bedarf es einer weitergehenden Plausibilisierung des Gesamturteils nicht, wenn es sich schlüssig aus den Bewertungen der einzelnen Leistungsmerkmale ergibt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).

    Auch die Befähigungseinschätzung des Antragstellers, die zweimal den Grad "normal ausgeprägt" enthält, lässt keine eindeutige Tendenz zu einer höheren Zwischenstufe erkennen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13; Beschluss vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 5 LA 100/11

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    das Gesamturteil "C - mittlerer Bereich -" ohne eine weitere Plausibilisierung durch die Beurteiler allein aus den Bewertungen heraus schlüssig, wenn - wie hier - sechs dieser Leistungsmerkmale mit "C" und zwei dieser Leistungsmerkmale mit "B" bewertet worden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 9.5.2012 - 5 LA 100/11 -, juris Rn. 6 bis 10).

    In diesem Fall ist zwar eine Tendenz zu einer höheren Zwischenstufe erkennbar, aber noch keine eindeutige Tendenz (Nds. OVG, Beschluss vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 12).

    Dabei bestehen grundsätzlich keine Bedenken, dass die Beurteiler ihre Plausibilisierungen noch im Verwaltungs- oder Verwaltungsstreitverfahren nachholen (Nds. OVG, Beschluss vom 18.5.2010 - 5 ME 6/10 - Beschluss vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 14).

    Auch die Befähigungseinschätzung des Antragstellers, die zweimal den Grad "normal ausgeprägt" enthält, lässt keine eindeutige Tendenz zu einer höheren Zwischenstufe erkennen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13; Beschluss vom 9.5.2012, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Das Unterlassen von Mitarbeitergesprächen gemäß Nr. 1.3 BRLPol ist für die Frage der Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.11.2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 10).

    Ebenso wie das Verwaltungsgericht (BA, S. 5) entnimmt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.11.2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 10), dass - auch wenn Beurteilungsrichtlinien (regelmäßige) "Mitarbeitergespräche" bzw. "Personalführungsgespräche" vorsehen - das Unterlassen solcher Mitarbeitergespräche nicht zur Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung führt, weil das Unterbleiben eines solchen, im Stadium der Leistungserbringung zu führenden Gesprächs allenfalls dazu führen kann, dass der betreffende Beamte keine besseren als die tatsächlich gezeigten Leistungen erbracht hat, nicht aber dazu, dass die tatsächlich erbrachten Leistungen unrichtig beurteilt worden sind.

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Das Unterlassen von Mitarbeitergesprächen gemäß Nr. 1.3 BRLPol ist für die Frage der Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.11.2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 10).

    Ebenso wie das Verwaltungsgericht (BA, S. 5) entnimmt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.4.1986 - BVerwG 2 C 28.83 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.11.2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 10), dass - auch wenn Beurteilungsrichtlinien (regelmäßige) "Mitarbeitergespräche" bzw. "Personalführungsgespräche" vorsehen - das Unterlassen solcher Mitarbeitergespräche nicht zur Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung führt, weil das Unterbleiben eines solchen, im Stadium der Leistungserbringung zu führenden Gesprächs allenfalls dazu führen kann, dass der betreffende Beamte keine besseren als die tatsächlich gezeigten Leistungen erbracht hat, nicht aber dazu, dass die tatsächlich erbrachten Leistungen unrichtig beurteilt worden sind.

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Die Vorinstanz (BA, S. 4) ist zutreffend davon ausgegangen, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, so sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009, a. a. O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 5 LA 223/08

    Anforderungen an die Einholung eines Beurteilungsbeitrags bei einem Wechsel in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Zutreffend ist zwar, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats allein die Bildung einer Rangreihenfolge innerhalb einer Vergleichsgruppe in der Erstbeurteilerkonferenz gemäß Nr. 9.3 BRLPol grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken begegnet (Nds. OVG, Beschluss vom 6.1.2010 - 5 LA 223/08 -, juris Rn. 6f. m. w. Nw.; Beschluss vom 22.1.2015 - 5 LA 159/14 -).

    Die Beurteilung eines Beamten erweist sich jedoch im Einzelfall gleichwohl als rechtswidrig, wenn die Beurteilerkonferenz aufgrund der von ihr gebildeten Rangreihe die Gesamturteile für die Beurteiler verbindlich festlegt, diese sich an das Ergebnis der Beurteilerkonferenz gebunden fühlen und bei der Beurteilung im Einzelfall die Gesamtbewertung nicht aus der Bewertung der einzelnen Leistungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt vornehmen, dass sie sich mit der bindenden Rangreihe und Richtwerten der Beurteilerkonferenz vereinbaren lässt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 25.6.2008 - 5 LA 168/05 -, juris Rn. 6; Urteil vom 30.5.2007 - 5 LC 44/06 -, juris 43; Beschluss vom 6.1.2010, a. a. O., Rn. 7; ebenso: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 3.2.2012 - 2 A 11273/11 -, juris Rn. 36; Urteil vom 13.5.2014 - 2 A 10637/13 -, juris Rn. 27; in diesem Sinne auch OVG NRW, Beschluss vom 24.11.2006 - 6 B 2124/06 -, juris Rn. 7ff.).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Eine Halbierung für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15
    Das gefundene Gesamturteil muss mit den Einzelbewertungen vereinbar sein und darf nicht in einem unlösbaren Widerspruch hierzu stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.5.1965 - BVerwG 2 C 146.62 -, juris Rn. 42; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009, a. a. O., Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 5 LA 102/04

    Streit über die Angemessenheit einer dienstlichen Beurteilung; Kriterien für die

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 2 A 10637/13

    Dienstliche Beurteilung in der Finanzverwaltung; Abstimmungsgespräch vor

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 5 LC 44/06

    Zuständigkeit eines Ruhestandbeamten als Beurteiler bei einer Neubeurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 2 A 11273/11

    Abstimmungsgespräche von Erst- und Zweitbeurteiler mit Rangfolgefestlegung ist

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - 6 B 2124/06

    Klage gegen die Bevorzugung eines beigeladenen Mitbewerbers im Zusammenhang mit

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 5 LA 168/05

    Zulässige Bindung eines Zweitbeurteilers an das von einer Beurteilerkonferenz

  • VG Schleswig, 05.04.2016 - 3 A 290/15

    Zuständigkeitsstreit zwischen Eisenbahnbundesamt und Gemeinde im Zusammenhang mit

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Diese - anhand der Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu treffende - Auswahlentscheidung unterliegt als Akt wertender Erkenntnis nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2015 - 5 ME 107/15 -, juris Rn. 8).

    Aufgrund der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn hat sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.2003, a. a. O., Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2015, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    Aufgrund dieser Rechtsprechung, die in der Folgezeit bekräftigt und in Bezug auf die Bewertung von 11 Leistungsmerkmalen fortentwickelt worden ist (Nds. OVG, Beschluss vom 29.7.2015 - 5 ME 107/15 -), war der Dienstherr also in einer Vielzahl von Fallkonstellationen gar nicht zu einer gesonderten Begründung des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen gehalten.
  • VG Hamburg, 26.04.2016 - 20 E 1225/16

    Konkurrentenstreitverfahren um Referatsleiterstelle bei heterogenem Bewerberfeld

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013, 2 VR 1/13, juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.7.2015, 5 ME 107/15, juris Rn. 8).

    Die Entscheidung des Dienstherrn ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (OVG Münster, Beschl. v. 27.2.2004, 6 B 2451/03, juris Rn. 16; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15, juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 6 A 2176/19
    BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2013 - 2 B 134.11 -, IÖD 2013, 146 = juris Rn. 16, und vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 -, BVerwGE 141, 113 = juris Rn. 29 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 -, ZBR 2016, 51 = juris Rn. 16 m. w. N.
  • VG Schleswig, 30.01.2024 - 12 B 61/23
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (hier: Richtlinie über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein - BURL - Amtsblatt SH 2009, S. 482), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 - Juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier die Beurteilungsgrundsätze für die Besetzung von Beförderungsstellen der Bes.Gr. A 14 SHBesO/âEUR‹Eingruppierungen in die Entgeltgruppe 14 TV-L vom 11. Januar 2018 , im Folgenden: "Beurteilungsgrundsätze"), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 -, juris, Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 6. September 2000 - 3 L 221/98, juris, Rn. 54).
  • VG Schleswig, 24.03.2023 - 12 B 59/22
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier: Richtlinie über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein - BURL - Amtsbl. SH, 2009, S. 482), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2000 - 3 L 221/98 -, juris Rn. 54).
  • VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 81/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen, sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 - Rn. 11, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 ME 107/15 -Rn. 8, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 6. September 2000 - 3 L 221/98 -, Rn. 54, juris).
  • VG Schleswig, 02.12.2019 - 12 B 57/19

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier: Richtlinien des Kreises Schleswig-Flensburg zur dienstlichen Beurteilung der Beschäftigten - Beurteilungsrichtlinien - BURL), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - Juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 - Juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2000 - 3 L 221/98 - Juris Rn. 54).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 12 B 55/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier die Beurteilungsgrundsätze für die Besetzung von Beförderungsstellen der Bes.Gr. A 14 SHBesO/Eingruppierungen in die Entgeltgruppe 14 TV-L vom 06.02.2020, im Folgenden: Beurteilungsgrundsätze), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 - juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2000 - 3 L 221/98 - juris Rn. 54).
  • VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

  • VG Schleswig, 03.11.2022 - 12 B 44/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren im Rahmen einer Abordnung

  • VG Schleswig, 29.09.2022 - 12 B 34/22
  • VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18

    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des

  • VG Greifswald, 19.10.2016 - 6 A 444/15

    Klage eine Polizeibeamten gegen dienstliche Beurteilung

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 12 B 49/21
  • VG Schleswig, 26.04.2023 - 12 B 62/22
  • VG Schleswig, 12.07.2023 - 12 B 22/23
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